Deutsch Francais

III. Finanzielles und Archiv

§ 17 
Die Einnahmen bestehen aus:

  • a) einem obligatorischen Beitrag der Philisterverbände für jedes Stammmitglied (Angehörige der Mutterverbindung), dessen Höhe durch die Delegiertenversammlung bestimmt wird;

  • b) freiwilligen Beiträgen, eventuellen Schenkungen und Vermächtnissen;

  • c) dem Erlös aus den Verkäufen der Archivbestände.

§ 18
Der Archivar besorgt die Verwaltung der Protokolle, Akten und Druckschriften des AFB. Er ist für die richtige Aufbewahrung der ihm unterstellten Materialien verantwortlich und hat darüber der Delegiertenversammlung Rechenschaft abzulegen.

II. OrganisationStatuten AFBIV. Bundesblatt
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