§ 17
Die Einnahmen bestehen aus:
a) einem obligatorischen Beitrag der Philisterverbände für jedes Stammmitglied (Angehörige der Mutterverbindung), dessen Höhe durch die Delegiertenversammlung bestimmt wird;
b) freiwilligen Beiträgen, eventuellen Schenkungen und Vermächtnissen;
c) dem Erlös aus den Verkäufen der Archivbestände.
§ 18
Der Archivar besorgt die Verwaltung der Protokolle, Akten und Druckschriften des AFB. Er ist für die richtige Aufbewahrung der ihm unterstellten Materialien verantwortlich und hat darüber der Delegiertenversammlung Rechenschaft abzulegen.