Deutsch Francais

V. Statutenrevision

§ 26
Zu einer Änderung der Statuten sind drei Viertel der in der beschlussfassenden Delegiertenversammlung vertretenen Stimmen erforderlich. Jede Statutenänderung muss den Verbänden zwei Monate vorher im Wortlaut angekündet werden.

§ 27
Bei Meinungsverschiedenheiten in der Interpretation dieser Statuten ist der deutsche Text massgebend.

IV. BundesblattStatuten AFB
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