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Gesamtheit der Alt-Falkensteiner

§ 6   
Die Gesamtheit der Alt-Falkensteiner kann über eine Wiedererwägung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung in der Urabstimmung entscheiden.

  • a) Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung sind für alle Philisterverbände verbindlich, wenn nicht innert vier Wochen von der Zustellung des Sitzungsprotokolls an von einem Philisterverband beim Zentralvorstand die Wiedererwägung beantragt wird. In diesem Falle gelangt das Geschäft an der nächsten Delegiertenversammlung neuerdings zur Behandlung.

  • b) Wird der Beschluss der Delegiertenversammlung ein weiteres Mal durch einen Wiedererwägungsantrag angefochten, hat der Zentralvorstand die Urabstimmung über dieses Geschäft anzuordnen.

  • c) An Stelle des Wiedererwägungsantrages kann jeder Philisterverband innert der gleichen Frist von vier Wochen die Anordnung einer Urabstimmung verlangen.

  • d) Der Zentralvorstand kann ausnahmsweise von sich aus einen Wiedererwägungsantrag direkt der Urabstimmung unterbreiten.

  • e) Die Urabstimmung wird vom Zentralvorstand durchgeführt. Die Einreichung eines Wiedererwägungsantrages oder eines Begehrens um Anordnung einer Urabstimmung hemmt die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Beschlusses.

  • f) An der Urabstimmung gilt das einfache Mehr. Das Ergebnis wird von den Rechnungsrevisoren überprüft.

§ 7   
Der AFB ist nicht berechtigt, gegen den Willen eines Philisterverbandes eine Aktion nach aussen zu unternehmen.

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