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Rechnungsrevisoren

§ 16 
Die Revisoren werden auf Vorschlag des Zentralvorstandes an der Delegiertenversammlung gewählt. Sie kontrollieren:

  • a) die Buchführung des Quästors jährlich sowie bei einer Chargenübergabe vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit;
  • b) die Auszählung bei einer Urabstimmung laut § 6f).
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