§ 16
Die Revisoren werden auf Vorschlag des Zentralvorstandes an der Delegiertenversammlung gewählt. Sie kontrollieren:
- a) die Buchführung des Quästors jährlich sowie bei einer Chargenübergabe vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit;
- b) die Auszählung bei einer Urabstimmung laut § 6f).