Art. 15
Im Sommersemester findet alljährlich ein zweitägiges Bundesfest statt. Dessen Termin muss am 1. Februar feststehen. Die Bundeschargierten beschliessen, wo das Bundesfest stattfinden soll. Es sollte jedoch in Erinnerung der Tradition alle paar Jahre in Balsthal stattfinden.
Art. 16
Am Bundesfest findet die ordentliche Delegiertenversammlung statt. Alle vier Semester findet ausserdem die Chargenübergabe an die turnusgemäss folgende Verbindung statt. Die Übergabe der Charge des Bundesquästors findet jedoch erst am Ende des Rechnungsjahres (Art. 6 Abs. 2) statt. Nach der Chargenübergabe übernehmen die neuen Bundeschargierten sogleich die Geschäftsführung. Die bisherigen Bundeschargierten führen aber noch die mit dem Bundesfest zusammenhängenden Geschäfte zu Ende.