1847 schlossen sich in Basel vier Studenten zu einer Vereinigung zusammen. Diese sollte die Studenten von den Verlockungen des damaligen Studentenlebens fernhalten und den Sinn für christliche Freundschaft in ihnen wecken. Dem Verein fehlten äussere Formen. Man traf sich jeweils samstags zu einem Plauderstündchen. Bald wurden Vereinsstatuten ausgearbeitet. 1848 trennten sich jedoch die Studenten von den Philistern und gründeten einen „Verein christlicher Studenten“.
1853 wurde der Verein eine farbentragende Verbindung mit dem Namen „Schwizerhüsli“. Diese Umwandlung geschah unter dem Einfluss des Wingolf. Zwei Schwizerhüsler hatten in Erlangen studiert und wandelten zusammen mit einem Schweizer Wingolfiten, der im Schwizerhüsli aktiv wurde, den Verein in eine Verbindung um. Beide, der Wingolf und das Schwizerhüsli, hatten ähnliche Ziele. Beide waren gegen die Äusserlichkeit der bestehenden Studentenverbindungen und forderten studentische Vereinigungen, welche die christliche Gesinnung pflegten. 1853 trat das Schwizerhüsli in die Reihenfolge der Wingolfsverbindungen ein, allerdings ohne Stimmrecht. Wingolfiten durften im Schwizerhüsli ohne Hospitium aktiv werden und umgekehrt.
Gleichzeitig aber versuchte das Schwizerhüsli Kontakte mit gleichgesinnten Studenten anderer Schweizer Städte zu pflegen. So verkehrte es mit einem 1850 gegründeten Erbauungskränzchen in Zürich. Jenes Kränzchen löste sich 1853 wieder auf. 1858 rief das Schwizerhüsli vom Rötteler Schloss aus die christlichen Studenten der Schweiz auf, sich zu Studentenvereinen zusammenzuschliessen. Der Erfolg blieb jedoch aus.
Im WS 1862/63 wurde in Basel die Gründung eines Zürcher Tochtervereins erwogen. Vier Schwizerhüsler zogen nach Zürich. Es fanden Erbauungskränzchen statt, die aber wieder versandeten.
1861 wurden die verbindlichen rechtlichen Beziehungen zum Wingolf abgebrochen. 1873 wurde das Schwizerhüsli wieder in denselben aufgenommen. Die Bedingungen waren gleich wie 1853. Ab 1880 herrschte zwischen dem Schwizerhüsli und dem Wingolf gegenseitiger Aktivitätszwang.